Schön, dass du auf unserer Seite gelandet bist. Schau dich ruhig ein wenig bei uns um. Viel Spaß!
Liebe Mitglieder,
vorsorglich teilen wir euch mit, dass aufgrund des bestehenden Lockdowns und dem darin enthaltenen Versammlungsverbot, unsere Hauptversammlung, die Freitag 12. Februar angesetzt ist, nicht durchgeführt werden kann.
Vorstandsmitglieder, die zur Wahl stehen, führen ihr Amt vorerst kommissarisch weiter.
Über einen Ausweichtermin setzen wir euch rechtzeitig in Kenntnis.
Euer Vorstand
11. Änderung der Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats
Liebe Mitglieder und Hallenbucher,
jetzt ist es amtlich! Durch die 11. Änderung der SARS-COV-2-Infektionsschutzverordnung wird unser Hallenspielbetrieb am 7.11.2020 eingestellt. Wir beziehen uns da auf die Stellungnahme des TVBB vom heutigen Tag; bedauern diese Entscheidung zu tiefst, unterstützen aber die getroffenen Entscheidungen umfänglich.
Im Land Berlin ist das Tennisspielen in den Hallen ab morgen (Samstag, 7.11.2020) untersagt. Das Einzelspiel im Freien ist weiterhin gestattet.Nach den nun im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlichten Änderungen wird es ab Samstag nicht mehr möglich sein, in den Hallen Tennis zu spielen. Hier die relevante Passage im Wortlaut:
„(7a) Gedeckte Sportanlagen (Sporthallen) dürfen nur geöffnet werden, soweit dies erforderlich ist a) für den Sport des in § 5 Absatz 7 Satz 2 Buchstabe b genannten Personenkreises, b) für den Pferdesport in dem unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend erforderlichen Umfang. Ansonsten bleiben sie geschlossen.“
Der TVBB unterstützt weiterhin die nötigen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus, bedauert die jetzige Verschärfung der Regeln zu Lasten des kontaktlosen Tennissports jedoch zutiefst und hofft, dass wir schnellstmöglich wieder zur alten Regelung zurückkehren können um im Winter dem Tennissport in der Halle nachgehen zu können.
Verkündung
Ø Unsere Tennishalle ist ab dem 7.11.2020 geschlossen !
Ø Es dürfen nur Einzel im Freien gespielt werden. |
Ø Jede Person muss sich in die Anwesenheitsliste eintragen. |
Ø Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. |
Ø Direkt nach dem Spielen ist die Anlage zu verlassen. |
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Wir wünschen Euch viel Kraft und Zuversicht für die bevorstehenden schwierigen Zeiten. Bleibt alle gesund.
Der Vorstand Berlin, 06.11.2020
Information zu Kündigungsfristen ab dem 1.1.2020
Die Kündigung der Mitgliedschaft hat mit nachweislichem Eingang bis zum 30.9. eines jeden Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalendarjahres beim Vorstand der Tennisabteilung zu erfolgen.